BAFA Förderung
Im Zuge der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie unterstützt Sie der Staat mit verschiedenen Fördermöglichkeiten. Grundsätzlich werden dabei zwei Wege unterschieden: BAFA-Förderung mittels eines Förderzuschusses oder KfW-Förderung durch zinsverbilligte Kredite sowie eines Tilgungszuschuss.
Wir beraten Sie bei der Wahl der optimalen Fördermöglichkeiten im Hinblick auf die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen, der vorgesehenen Zeitschiene sowie den Rahmenbedingungen der Ihrer Finanzierungsmöglichkeiten.
BAFA Förderung
Bei der BAFA Förderung erhalten Sie nach bestätigter Durchführung der vorab beantragen energetischen Sanierungsmaßnahmen einen Förderzuschuss ausgezahlt. Dieser Zuschuss steigt, wann Sie vorab einen iSFP erstellt haben. Dieser Förderweg ist insbesondere dann ratsam, wenn Sie Ihr Objekt in mehreren Sanierungsschritten hinweg energetisch sanieren oder Einzelmaßnahmen wie einen Fenstertausch durchführen möchten.
Fenster & Türen
Einbau moderner Fenster mit Wärmeschutzverglasung und wärmedämmender Außentüren
- Grundförderung:
15%, max. 4.500€ pro Wohneinheit - mit iSFP:
20%, max. 12.000€ pro Wohneinheit
Heizungsanlage:
Die umfassendsten Fördermittel erhalten Sie aktuell bei der Erneuerung der Heizungsanlage (Heizungsförderung):
- Grundförderung:
30%, max. 9.000€ pro Wohneinheit - Geschwindigkeitsbonus:
20%, max. 6.000€ pro Wohneinheit - Einkommensbonus:
20%, max. 6.000€ pro Wohneinheit
Lüftung:
Einbau zentraler oder dezentraler Lüftungsanlagen
- Grundförderung:
15%, max. 4.500€ pro Wohneinheit - mit iSFP:
20%, max. 12.000€ pro Wohneinheit
Wärmedämmung:
Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke oder Keller
- Grundförderung:
15%, max. 4.500€ pro Wohneinheit - mit iSFP:
20%, max. 12.000€ pro Wohneinheit
