Hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich ist ein essenzieller Bestandteil der Energieberatung, der darauf abzielt, die Effizienz von Heizungsanlagen zu optimieren. Bei dieser Dienstleistung wird zunächst eine raumweise Heizlastberechnung erstellt und sowie eine umfassende Analyse des bestehenden Heizsystems durchgeführt. Das bedeutet es werden die bestehenden Heizkörper bzw. Heizflächen sowie der Verlauf des Verteilnetzes inkl. Pumpe aufgenommen. Auf Grundlage dieser Informationen kann nun die notwendige Heizwassermenge und die geringste mögliche Vorlauftemperatur ermittelt werden.
Anschließend werden die Heizkörperventile so eingestellt, dass jeder Heizkörper die optimale Menge an Heizwasser erhält. Gegebenenfalls kann es bei älteren Anlagen notwendig sein, dass die Thermostatventile gegen voreinstellbare Ventile getauscht werden müssen.
Vorteil - Kosteneinsparung
Durch die Optimierung der Heizungsanlage können bis zu 15% der Heizkosten eingespart werden, wodurch sich die Maßnahme in wenigen Jahren rentiert.
Pflichten Bestandsgebäude ab 6 Einheiten
Für Bestandsheizungen, welche vor dem 01.10.2009 eingebaut oder aufgestellt wurden und in einem Gebäude ab 6 Nutzungseinheiten betrieben werden, gilt die Pflicht gemäß GEG einen hydraulischen Abgleich bis zum 30.09.2027 durchzuführen.
Für Heizungsanlagen, welche nach dem 30.09.2009 verbaut wurden, gilt die Pflicht zum hydraulischen Abgleich nach Ablauf von 15 Jahren Betriebszeit und muss innerhalb eines Jahres nach dem Erreichen dieser Betriebszeit durchgeführt werden,