BAFA Förderung
Im Zuge der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie unterstützt Sie der Staat mit verschiedenen Fördermöglichkeiten. Grundsätzlich werden dabei zwei Wege unterschieden: BAFA-Förderung mittels eines Förderzuschusses oder KfW-Förderung durch zinsverbilligte Kredite sowie eines Tilgungszuschuss.
Ich berate Sie bei der Wahl der optimalen Fördermöglichkeiten im Hinblick auf die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen, der vorgesehenen Zeitschiene sowie den Rahmenbedingungen der Ihrer Finanzierungsmöglichkeiten.
BAFA Förderung
Bei der BAFA Förderung erhalten Sie nach bestätigter Durchführung der vorab beantragen energetischen Sanierungsmaßnahmen einen Förderzuschuss ausgezahlt. Dieser Zuschuss steigt, wann Sie vorab einen iSFP erstellt haben. Dieser Förderweg ist insbesondere dann ratsam, wenn Sie Ihr Objekt in mehreren Sanierungsschritten hinweg energetisch sanieren oder größere Einzelmaßnahmen wie eine Fassaden- oder eine Dachdämmung durchführen möchten.
Fenster & Türen
Einbau moderner Fenster mit Wärmeschutzverglasung und wärmedämmender Außentüren
- Grundförderung:
15%, max. 4.500€ für die erste Wohneinheit - mit iSFP:
17,5%, max. 10.500€ für die erste Wohneinheit
Heizungsanlage:
Die umfassendsten Fördermittel erhalten Sie aktuell bei der Erneuerung der Heizungsanlage (Heizungsförderung, maximal 80%):
- Grundförderung:
30%, max. 8.400€ für die erste Wohneinheit - Klimageschwindigkeitsbonus:
16%, max. 4.480€ für Eigennutzer - Einkommensbonus:
40%, max.11.200€ für Eigennutzer
Lüftung:
Einbau zentraler oder dezentraler Lüftungsanlagen
- Grundförderung:
15%, max. 4.500€ für die 1. Wohneinheit - mit iSFP:
17,5%, max. 10.500€ für die 1. Wohneinheit
Wärmedämmung:
Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke oder Keller
- Grundförderung:
15%, max. 4.500€ für die erste Wohneinheit - mit iSFP:
17,5%, max. 10.500€ für die erste Wohneinheit

